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Zusätzliche Sicherungen in der Mietwohnung einfach erklärt

  • vor 2 Tagen
  • 8 Min. Lesezeit

In einer Mietwohnung genießt du zwar Hausrecht, teilst dir die Entscheidungsgewalt über die Bausubstanz aber mit dem Vermieter. Wer seine eigenen vier Wände mit Zusatzsicherungen für Fenster und Türen schützen möchte, bewegt sich daher oft in einem Spannungsfeld aus Sicherheitsbedürfnis und Mietrecht. Doch keine Sorge, während manche Upgrades völlig unbedenklich sind, bedürfen andere lediglich einer kurzen Absprache.

Wir zeigen dir, wie du dein Zuhause effektiv absicherst, ohne den Mietfrieden zu gefährden.



Zwei Regeln für fast alles


Regel 1: Alles, was ohne Bohren geht und später spurlos weg kann, ist meistens unkritisch.


Regel 2: Alles, was Löcher macht, die Tür oder den Rahmen fest verändert oder außen sichtbar umbaut, klärst du vorher mit dem Vermieter.


Und noch etwas: Beim Auszug soll die Wohnung wieder aussehen wie vorher. Darum hebt man alte Teile auf.



Erst verstehen, was an einer Tür überhaupt geschützt wird


Eine Tür ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Einbrecher suchen gezielt nach dieser Schwachstelle. Wer nur eine Komponente verstärkt, lässt das Einfallstor an anderer Stelle oft sperrangelweit offen.


Um Ihre Tür wirksam zu schützen, sollten Sie diese vier kritischen Punkte im Blick haben:

Schließzylinder

Das Herzstück, in das Sie den Schlüssel stecken. Hochwertige Modelle schützen gegen „Picking“ oder das Aufbohren.

Schutzbeschlag

Die Metallplatte rund um Griff und Zylinder. Ein guter Beschlag verhindert, dass der Zylinder einfach mit einer Zange abgebrochen oder herausgezogen werden kann.

Schließblech & der Rahmen

Das Gegenstück in der Wand. Ist der Rahmen instabil oder das Blech nur schwach verschraubt, nützt das beste Schloss nichts, die Tür wird dann einfach aufgehebelt.

Türbänder (Scharniere)

Oft vergessen, aber wichtig. Sicherungen auf der Bandseite verhindern, dass die Tür auf der Seite der Scharniere aus den Angeln gedrückt wird.

Ein wirksamer Einbruchschutz ist kein Einzelkämpfer, sondern ein Zusammenspiel. Nur wenn Zylinder, Beschlag und Verankerung eine Einheit bilden, leisten sie echtem Widerstand.



Schutzbeschlag und Schutzrosette sauber erklärt



Schutzbeschlag

Ein gewöhnlicher Türbeschlag ist oft nur zur Zierde da. Ein echter Schutzbeschlag hingegen zeichnet sich durch seine Widerstandsfähigkeit aus:

  • Verschraubung von innen: Man kann ihn von außen nicht einfach abschrauben.

  • Massives Material: Er lässt sich nicht verbiegen oder aufhebeln.

  • Geprüfte Qualität: Achten Sie auf die DIN 18257 Norm oder die VdS-Anerkennung, die den Sicherheitsgrad offiziell bestätigen.


Darf ich den Beschlag in der Mietwohnung wechseln?

Die kurze Antwort: Meistens ja, solange Sie reversibel arbeiten.

Grünes Licht gibt es meist, wenn:

  • Die neuen Maße exakt zu den vorhandenen Bohrungen passen.

  • Kein einziger neuer Millimeter in das Türblatt gebohrt werden muss.

  • Sie den alten Beschlag sicher verstauen, um ihn beim Auszug originalgetreu zurückzubauen.


Vorsicht ist geboten, wenn:

  • Neue Löcher nötig wären. Das gilt rechtlich als Sachbeschädigung oder dauerhafte Veränderung.

  • Die Optik im Hausflur massiv verändert wird (besonders in denkmalgeschützten Häusern).

  • Es sich um eine Brandschutztür handelt: Hier erlischt durch jede kleinste Bohrung oder Veränderung sofort die Zulassung der Tür, was im Ernstfall zu massiven Haftungsproblemen führt.


Schutzrosette

Eine Schutzrosette ist die kompakte, aber hochwirksame Alternative zum großen Schutzbeschlag. Sie konzentriert sich auf den Schutz des empfindlichsten Bauteils: den Schließzylinder.

  • Die Fassung: Die Rosette umschließt den Zylinder bündig mit massivem Metall und nimmt Einbrechern so den Hebelpunkt.

  • Der Kernschutz: Viele Modelle verfügen über eine integrierte Zylinderabdeckung (ZA) – eine drehbare Scheibe vor dem Schlüsselloch. Diese verhindert, dass der Zylinder aufgebohrt oder mit Spezialwerkzeugen („Ziehen“) attackiert werden kann.


Wann ist eine Rosette die richtige Wahl?

  • Fokus auf das Wesentliche: Wenn Sie gezielt nur den Zylinder absichern möchten, ohne die Optik der gesamten Tür zu verändern.

  • Platzmangel: Wenn für einen vollflächigen Langschild-Beschlag kein Platz ist oder dieser optisch nicht zum Türdesign passt.

  • Modulare Sicherheit: Oft wird eine Schutzrosette ergänzend verbaut, wenn zusätzlich ein Zusatzschloss oder Panzerriegel montiert wird.


Die Mieter-Perspektive: Erlaubt oder nicht?

Da Schutzrosetten fast immer fest mit dem Türblatt verschraubt werden (oft durchgehende Bohrungen von innen nach außen), ist hier rechtlich Vorsicht geboten:

  • Abstimmungspflicht: Da die Montage in der Regel bleibende Spuren (Löcher) hinterlässt, ist die Zustimmung des Vermieters zwingend erforderlich.

  • Äußeres Erscheinungsbild: Da die Rosette die Ansicht der Tür im Treppenhaus verändert, kann der Vermieter ein Mitspracherecht bei der Optik einfordern.

  • Tipp: Suchen Sie Modelle, die vorhandene Bohrungen nutzen. Ist das nicht möglich, lassen Sie sich die Erlaubnis am besten kurz schriftlich geben, um beim Auszug keine Schadensersatzforderungen wegen der Bohrlöcher zu riskieren.



Weitere Zusatzsicherungen an der Tür


Neben den Schutzbeschlägen gibt es eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen, um Ihre Tür in eine Festung zu verwandeln. Da viele dieser Upgrades jedoch einen Eingriff in die Bausubstanz bedeuten, ist die Unterscheidung zwischen „einfach machen“ und „vorher fragen“ hier besonders wichtig.


1. Der Klassiker: Schließzylinder tauschen

Dies ist die einfachste und effektivste Sofortmaßnahme. Wenn Sie nicht wissen, wie viele Nachschlüssel bei Vormietern im Umlauf sind, tauschen Sie den Zylinder einfach aus.

  • Mietrecht: Absolut erlaubt. Sie müssen den Vermieter nicht einmal informieren.

  • Wichtig: Bewahren Sie den alten Zylinder auf! Beim Auszug müssen Sie diesen wieder einbauen.


2. Massive Riegel: Zusatzschloss & Panzerriegel

Diese Sicherungen bieten einen enormen mechanischen Widerstand.

  • Türzusatzschloss: Ein zweites Schloss (oft mit Sperrbügel für den „Spalt-Blick“). Da es fest verschraubt wird, ist eine Abstimmung mit dem Vermieter ratsam.

  • Panzerriegel (Querriegelschloss): Er schützt die Tür über die gesamte Breite und wird tief im Mauerwerk verankert. Dies ist die „Königsklasse“, aber aufgrund der massiven Löcher in Tür und Wand zwingend genehmigungspflichtig.


3. Schutz der „blinden Flecken“: Band- & Rahmenverstärkung

Einbrecher hebeln Türen oft an der Scharnierseite (Bandseite) auf.

  • Bandsicherung: Massive Metallbolzen verhindern das Aushebeln der Scharniere.

  • Schließblech-Verstärkung: Ein stabiles, tief im Mauerwerk verankertes Schließblech verhindert, dass der Rahmen bei Druck einfach splittert.

  • Mietrecht: Da beide Maßnahmen den Rahmen oder das Mauerwerk betreffen, ist eine Rücksprache mit dem Vermieter notwendig.


4. Den Überblick behalten: Spion & Kette

Diese Elemente dienen vor allem dem Schutz vor Trickbetrügern und ungebetenen Gästen bei Anwesenheit.

  • Türspion: Der klassische optische Spion ist meist unproblematisch. Digitale Türspione mit Kamera sind jedoch heikel: Sie dürfen keine Aufnahmen vom Hausflur speichern oder den Bereich vor der Tür dauerhaft filmen (Datenschutz der Nachbarn!).

  • Türkette & Sperrbügel: Klassische Varianten werden gebohrt (Abstimmung nötig). Es gibt jedoch innovative Lösungen ohne Bohren, die einfach am Türblatt festgeklemmt werden und bei Auszug spurlos verschwinden.


Tipp: Viele Vermieter stimmen Sicherheitsmaßnahmen zu, wenn sie fachgerecht ausgeführt werden, da sie den Wert der Immobilie steigern.



Zusatzsicherungen an Fenstern und Balkontüren


Fenstersicherungen sind das entscheidende Puzzleteil, da Fenster und Balkontüren bei Einbrechern statistisch gesehen noch beliebter sind als die Wohnungstür. Auch hier gilt: Je tiefer der Eingriff in den Rahmen, desto wichtiger ist die mietrechtliche Absprache.


1. Abschließbare Fenstergriffe: Die Basis

Ein abschließbarer Griff verhindert, dass Einbrecher nach dem Einschlagen der Scheibe einfach den Griff umlegen oder die Mechanik von außen mit Werkzeug verschieben.

  • Wirkung: Er ist ein guter Basisschutz gegen das sogenannte „Glasdurchgreifen“ und dient gleichzeitig als Kindersicherung. Allein schützt er jedoch kaum gegen massives Aufhebeln.

  • Mietrecht: Der Austausch ist meist völlig unbedenklich, da Fenstergriffe genormt sind. Sie können die Originalgriffe einfach abschrauben, sicher lagern und beim Auszug wieder montieren.


2. Mechanische Aufrüstung: Zusatzsicherungen & Stangen

Da Standardfenster oft in Sekunden aufgehebelt werden können, setzen Zusatzsicherungen genau hier an.

  • Zusatzriegel: Diese werden auf der Griff- oder Bandseite montiert und verkrallen den Flügel fest mit dem Rahmen.

  • Teleskopstangen: Eine sehr sichtbare Abschreckung, die quer im Fensterausschnitt verspannt wird.

  • Mietrecht: Da fast alle effektiven Fenster-Zusatzsicherungen fest im Rahmen verschraubt werden müssen, ist die Zustimmung des Vermieters zwingend.

    Tipp: Es gibt spezielle „Klemm-Sicherungen“, die ohne Bohren auskommen.


3. Rollladensicherungen: Schutz von außen

Diese verhindern, dass der heruntergelassene Rollladen von außen einfach hochgeschoben wird.

  • Varianten: Es gibt einfache Klemmsicherungen, die manuell zwischen Lamelle und Führungsschiene gesteckt werden, oder fest installierte Wellenverbinder.

  • Mietrecht: Manuelle Klemmen sind genehmigungsfrei. Fest verbaute Motor-Sicherungen oder Verschraubungen in der Führungsschiene sollten Sie kurz schriftlich abklären.


4. Gitter und Sicherheitsfolien: Schutz der Fläche

  • Einbruchschutzfolien: Diese transparenten Folien werden auf die Innenseite der Scheibe geklebt. Sie verhindern, dass das Glas bei Schlägen sofort zersplittert (ähnlich wie eine Verbundglas-Windschutzscheibe).

  • Fenstergitter: Die massivste Form der Sicherung, oft im Erdgeschoss oder bei Kellerfenstern genutzt.

  • Mietrecht: Gitter verändern die Fassade und die Bausubstanz massiv. Hier ist eine formale Genehmigung unumgänglich. Folien sind weniger kritisch, sollten aber wegen der Rückstände beim Entfernen ebenfalls besprochen werden.


Keller und Nebentüren


Ein einfaches Baumarkt-Schloss lässt sich oft in Sekunden mit einem Seitenschneider knacken. Wenn Sie Ihren Keller effektiv sichern wollen, achten Sie auf folgende Merkmale:

  • Massiver Bügel: Wählen Sie ein Schloss mit einem gehärteten Stahlbügel, der Bolzenschneidern standhält.

  • Diskusschloss-Form: Diese runden Schlösser bieten kaum Angriffsfläche für Hebelwerkzeuge.

  • Witterungsschutz: Da Keller oft feucht sind, sollte das Schloss rostfrei sein, damit es auch nach Jahren noch zuverlässig schließt.


Sichtschutz: „Aus den Augen, aus dem Sinn“

Gelegenheit macht Diebe. Wenn ein Einbrecher schon von weitem das teure E-Bike oder die wertvolle Werkzeugkiste sieht, steigt die Motivation für einen Aufbruch massiv.

  • Einfache Lösung: Verkleiden Sie die Lattenwände von innen mit blickdichter Plane, festem Karton oder Sperrholzplatten.

  • Mietrecht: Solange Sie die Verkleidung nur mit Kabelbindern oder lösbaren Schrauben befestigen und den Verschlag nicht dauerhaft verändern, ist dies völlig unbedenklich.


Die goldene Regel für den Keller

Trotz bester Sicherung gilt: Ein Kellerabteil ist kein Tresor.

  • Wertsachen in die Wohnung: Lagern Sie hochemotionale Stücke (Fotoalben), teure Elektronik oder Dokumente niemals im Keller.

  • Versicherungsschutz prüfen: Schauen Sie in Ihre Hausratversicherung. Oft sind Fahrräder im Keller nur bis zu einer bestimmten Summe versichert und nur dann, wenn sie zusätzlich an einen festen Gegenstand angeschlossen sind.



Elektronische Zusatzsicherheit


Elektronische Sicherheitssysteme sind eine hervorragende Ergänzung zum mechanischen Einbruchschutz, bringen jedoch spezifische Anforderungen an Technik und Datenschutz mit sich.


1. Alarmanlagen: Die elektronische Abschreckung

Moderne Funk-Alarmanlagen lassen sich oft ohne einen einzigen Tropfen Kleber oder eine Bohrung installieren.

  • Der Fokus: Nutzen Sie Sensoren für Tür und Fenster (Magnetkontakte) sowie Bewegungsmelder.

  • Mietrecht: Systeme, die rückstandslos entfernbar sind, sind absolut unkritisch. Sie dienen der Abschreckung und Alarmierung, ersetzen aber niemals die mechanische Grundsicherung (Riegel/Schloss). Ohne stabile Tür nützt der lauteste Alarm wenig, wenn der Täter bereits in Sekunden im Raum steht.


2. Kameras & Smarte Klingeln: Das Datenschutz-Minenfeld

Hier hört der Spaß für Mieter oft auf, denn die Privatsphäre der Nachbarn ist rechtlich geschützt.

  • Die goldene Regel: Ihre Kamera darf ausschließlich Ihren privaten Wohnraum erfassen. Sobald der Hausflur, das Nachbargrundstück oder öffentlicher Raum (Gehweg) im Bild ist, riskieren Sie Abmahnungen und Bußgelder.

  • Smarte Türglocken: Video-Klingeln (z. B. Ring) sind in Mietshäusern oft unzulässig, wenn sie den Flur permanent überwachen. Eine Zustimmung des Vermieters und der Nachbarn ist hier meist zwingend.


3. Smart-Home-Hygiene: Sicherheit beginnt im Netzwerk

Ein smartes Schloss oder eine Kamera ist im Kern ein kleiner Computer. Wenn dieser nicht geschützt ist, wird er zum digitalen Einfallstor.

  • Passwort-Management: Nutzen Sie niemals Standard-Passwörter („1234“ oder „admin“). Jedes Gerät braucht ein individuelles, starkes Kennwort.

  • Update-Pflicht: Aktivieren Sie automatische Firmware-Updates. Sicherheitslücken werden oft erst nach dem Kauf entdeckt und nur durch Updates geschlossen.

  • Netzwerk-Trennung: Erstellen Sie im WLAN-Router idealerweise ein eigenes „Gast-Netzwerk“ für Ihre Smart-Home-Geräte. So bleibt Ihr Hauptrechner mit privaten Daten geschützt, falls eine Kamera gehackt wird.


Kurzer Überblick, was oft ohne Erlaubnis klappt


1. Die „Sorglos-Liste“ (Meist ohne Genehmigung erlaubt)

Diese Upgrades verändern die Bausubstanz nicht dauerhaft und können beim Auszug spurlos zurückgebaut werden.

  • Schließzylinder-Tausch: Die effektivste Maßnahme. Einfach den eigenen Zylinder einbauen und den Originalzylinder sicher aufbewahren.

  • Fenstergriffe: Der Wechsel auf abschließbare Modelle ist unkompliziert, solange die Originalgriffe für den Rückbau eingelagert werden.

  • Mobile Alarmsysteme: Funk-Sensoren zum Kleben oder Stellen sind Ihr Privatvergnügen und rechtlich völlig unbedenklich.

  • Kellersicherung: Ein hochwertiges Vorhängeschloss an Ihrem eigenen Verschlag ist Standard und erfordert keine Rücksprache.


2. Die „Abstimmungs-Liste“ (Rücksprache zwingend erforderlich)

Sobald gebohrt wird oder die Optik im Treppenhaus beeinflusst wird, greift das Mitspracherecht des Eigentümers.

  • Fest montierte Beschläge: Ein Schutzbeschlag oder eine Schutzrosette, die neue Bohrungen im Türblatt erfordert, gilt als bauliche Veränderung.

  • Massive Riegel & Verstärkungen: Da Panzerriegel, Zusatzschlösser, Bandsicherungen oder Rahmenverstärkungen tief im Mauerwerk oder Rahmen verankert werden, ist eine schriftliche Erlaubnis essenziell.

  • Klassische Türketten: Selbst kleine Bohrlöcher für eine Kette im Türrahmen sollten vorab kurz geklärt werden, um Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

  • Video-Technik: Digitale Türspione oder Kameras an der Außenseite sind aufgrund strenger Datenschutzrichtlinien (DSGVO) fast immer genehmigungspflichtig und oft sogar untersagt.


Wichtiger Tipp: Dokumentieren Sie die Zustimmung Ihres Vermieters immer schriftlich (E-Mail reicht oft), damit Sie beim Auszug nicht für den Rückbau teurer Sicherheitsfeatures zur Kasse gebeten werden.



Quellen und weiterführende Literatur



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